• Mi, 08.08.18

 

Bei Gericht

 

Yannick machte ein dreiwöchiges Praktikum in Klasse 10 beim Landgericht Aachen. Dort hatte er die Möglichkeit, sich die verschiedenen Abteilungen genauer anzusehen. Lest hier, was er gelernt hat.

 

 

Das Rechtsystem in Deutschland

Bei dem Rechtsystem in Deutschland spricht man von Gewaltenteilung: drei Bereiche stellen sicher, dass eine möglichst große Gerechtigkeit herrscht.

 

Legislative

Die Legislative „macht“ die Gesetzt. Für bundesweite Gesetze sind der Bundestag und der Bundesrat zuständig. Im Bundestag sitzen gewählte Vertreter der deutschen Bevölkerung und im Bundesrat Mitglieder der jeweiligen Landesregierungen, so ist sichergestellt, dass im Interesse des Bürgers gehandelt wird. Um ein Gesetz zu verabschieden oder zu ändern, diskutiert und beschließt der Bundestag dieses. Anschließend musst der Bundesrat eventuell zustimmen, wenn das jeweilige Gesetz zustimmungspflichtig ist. Anschließend muss der Bundespräsident das Gesetzt noch prüfen und unterschreiben. Erst dann ist gültig.

 

Exekutive

Die Exekutive führt Gesetze aus. Hierzu gehören in erster Linie die Landespolizei und die Bundespolizei. Sie überwachen die Einhaltung der Gesetze indem sie ermitteln und ihre Ergebnisse an die Staatsanwaltschaften bzw. Gerichte weiterleiten. Sie dürfen auch Menschen, die sehr grob gegen Gesetze verstoßen, in Gewahrsam nehmen.

 

Judikative

Die Judikative wendet die Gesetze schließlich an. In Gerichten werden Prozesse durchgeführt. Richterinnen und Richter sprechen Urteile. Die Judikative wird auch als rechtsprechende Gewalt bezeichnet. In Deutschland sind vor dem Gesetz alle gleich, d.h. die Gesetze gelten für alle in gleicher Weise.

Weil wir in einer Demokratie leben, müssen die Gewalten auf verschiedene Organe verteilt werden, damit nicht eins zu viel Macht hat. Es ist daher sinnvoll diesem Rechtsystem zu folgen. Denn wenn jemand an zu viel Macht kommt, kann aus der Demokratie eine Diktatur werden, in der eine Person alleine Gesetze verabschieden kann und urteilen kann, wie sie es möchte.

 

 

Das Landgericht Aachen

Das Landgericht Aachen besteht aus vier Gebäuden, die durch die Buchstaben A, B, C und D gekennzeichnet sind. Neben dem Landgericht Aachen ist ein Parkhaus für die Mitarbeiter.

Betritt man das Gebäude durch den Haupteingang, gelangt man zuerst zur Sicherheitskontrolle. Zuständig ist hier der Wachdienst. Es wird kontrolliert, damit z.B. keine Waffen mit in das Gebäude genommen werden. Dort unten ist auch eine Cafeteria.

Die Untersuchungszellen befinden sich im Untergeschoss des Landgerichtes und werden gut bewacht. Das Landgericht Aachen umfasst verschiedene Gerichtsbereiche wie das Schwurgericht, Zivilgericht, Amtsgericht, Schöffengericht usw.

In den vier Gebäuden sind verschieden große Gerichtssäle und vor allem viele Büros. Denn hier wird auch sehr viel Verwaltungsarbeit geleistet.

Das Landgericht Aachen ist für den Bereich zuständig, den du auf der Karte siehst.

Ihm vorgeschaltet sind mehrere Amtsgerichte, z. B. das Amtsgericht Eschweiler, das für kleinere Taten in den Stadtbezirken Eschweiler und Stolberg zuständig ist.

Die Gerichtsbarkeit hat verschiedene Instanzen, in denen nach Antrag (Berufung oder Revision) auch Urteile von niederen Instanzen überprüft oder „korrigiert“ werden können. Wenn gegen ein Urteil von einem Amtsgericht Berufung eingelegt wird, dann wird der Rechtsstreit noch einmal vor einer höheren Instanz, also dem Landgericht, verhandelt. Über dem Landgericht Aachens steht dann das Oberlandgericht in Köln. Die höchste Instanz ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

 

LG

Quelle: http://www.olg-koeln.nrw.de/aufgaben/gerichtsbezirk/lg_bezirk_aachen/index.php

 

 

Ablauf einer Gerichtsverhandlung (Strafverfahren)

Nach Eröffnung einer Sitzung wird zunächst die Anwesenheitskontrolle durchgeführt. Die Zeugen sind dabei aber nicht im Gerichtssaal. Die Hauptverhandlung beginnt dann mit der Befragung des Angeklagten. Das heißt dem Angeklagten werden Fragen gestellt, die ihn persönlich betreffen. Nach der persönlichen Vernehmung des Angeklagten macht sich der vorsitzende Richter, der ganz vorne mit seinen Schöffen und den Protokollführern sitzt, ein Bild über die Person. Die Schöffen haben zu Beginn der Verhandlung einen Schwur (Eid) abzulegen, mit dem sie sich verpflichten, der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.

Darauffolgend verliest die Staatsanwaltschaft die Anklage. Nach der Verlesung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft bietet sich dem Angeklagten zunächst die Gelegenheit, zu den gegen ihn erhobenen Beschuldigungen Stellung zu nehmen, also etwas dazu zu sagen. Der Angeklagte hat aber auch das Recht zu schweigen. Denn er muss sich nicht selbst belasten.

Anschließend werden die Zeugen in der Rechtssache aufgerufen. Diese werden vor ihren Aussagen vom Vorsitzenden des Gerichtes über ihre Aussagepflicht, sowie das Schweigerecht, sofern sie mit dem Angeklagten verwandt bzw. verschwägert sind oder sich selbst belasten, belehrt. Wenn sie nicht die Wahrheit sagen, kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden. Wenn die Zeugen ihre Aussage getätigt haben, müssen sie den Gerichtssaal verlassen und können sich die Kosten ihrer Anreise, sofern sie kostenpflichtig angereist sind, von der Anweisungsstelle erstatten lassen.

Das Gericht darf den Angeklagten nur verurteilen, wenn es ihm seine Straftat überzeugend nachweisen kann. Die Schuld oder Unschuld des Angeklagten soll durch die anschließende Beweisaufnahme festgestellt werden. Als Beweismittel gelten dabei vor Gericht u.a. Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten, Urkunden, Tatortbesichtigungen. Dafür sind in der Regel mehrere Verhandlungstage von Nöten, die im Voraus festgelegt werden.

Nach Abschluss der Beweisaufnahme hält zunächst der Staatsanwalt sein Plädoyer, das heißt er erklärt, welche Strafe er für gerechtfertigt hält und aus welchem Grund. Zudem hält auch der Verteidiger sein Plädoyer. Am Ende stellen beide ihre jeweiligen Anträge auf Bestrafung oder auf Freispruch des Angeklagten. Das letzte Wort hat der Angeklagte, sofern er noch etwas äußern möchte. Danach zieht sich das Gericht zur Urteilsfindung ins Beratungszimmer zurück. Nach der Beratung kehren sie, d.h. der Vorsitzende und die Schöffen zum Gerichtsaal zurück. Wenn das Gericht den Saal betritt erhebt man sich aus Respekt dem Gericht gegenüber. Anschließend verkündet das Gericht das Urteil über den Angeklagten.

Zum Schluss bekommt der Angeklagte eine Rechtsmittelbelehrung über einer Berufung und Revision. Das heißt für den Angeklagten besteht die Möglichkeit Einspruch gegen das Gerichtsurteil einzulegen, wenn er damit nicht einverstanden ist. Dafür hat er eine Woche Zeit. Anschließend ist die Sitzung beendet.

 

 

Das Gericht – ein kleines Lexikon


Akten:

Akten sind für die jeweiligen Richter/IN ganz wichtig. Akten dienen den Richter/IN dazu, die Informationen über die laufende Verhandlungen zu bekommen. In den Akten sind sämtliche Informationen über den Beschuldigten und die Strafsache bzw. den Rechtsstreit enthalten. Nachdem der Richter/IN sich dies angeschaut hat, wird darüber im Gerichtsaal verhandelt.

 

Amtsgericht:

Das Amtsgericht trägt, genau wie das Landgericht, die Verantwortung für Zivilsachen und Strafsachen. Zudem ist das Amtsgericht auch für Familienverhandlungen zuständig. Es ist immer einem Landgericht untergeordnet. Bestimmte Straftaten wie Mord und Totschlag werden allerdings von vornherein vor dem Landgericht verhandelt.

 

Angeklagte:

Die Angeklagten sind in strafrechtlichen Gerichtsverhandlungen die Hauptfiguren, denn ohne einen Angeklagten kann keine Gerichtsverhandlung durchgeführt werden. Der/die Angeklagte ist so gesagte die Person, die etwas Gesetzwidriges getan haben soll. Es gilt die „Unschultsvermutung“. Das bedeutet, dass Angeklagte zunächst einmal als unschuldig gesehen werden, bis das Gegenteil bewiesen ist.

 

Aussagepflicht/Schweigerecht:

Nach gesetzlichen Vorgaben haben die Angeklagten ein Schweigerecht und sind nicht verpflichtet sich zu äußern. Auch Zeugen haben in der Regel eine Aussagepflicht, außer sie belasten mit den Aussagen sich selbst, oder den mit ihnen verwandten oder verschwägerten Angeklagten. Dem gegenüber steht die Aussagepflicht des Angeklagten, die sich nur auf persönliche Angaben wie den Namen, den Wohnort und Ähnliches erstreckt.

 

Berufung:

Die Berufung ist ein Rechtsmittel gegen ein Urteil, das heißt der Angeklagte hat nach der Gerichtsverhandlung vor einem Amtsgericht die Möglichkeit eine Berufung zu beantragen und die Rechtssache vor einem höherrangigen Gericht noch einmal verhandeln zu lassen. Hierfür kann er sich mit seinem Verteidiger beraten.

 

Bewährung:

Die Bewährung stellt eine Art „gelbe Karte“ dar, die das Gerichts aussprechen kann. Nachdem dieses festgestellt hat, dass der Angeklagte eine Straftat begangen hat, bekommt dieser noch eine Chance, sich an die geltenden Gesetze zu halten und keine Straftaten mehr zu begehen, ohne ins Gefängnis zu müssen. Sollte einem dies während der Laufzeit der Bewährung nicht gelingen, muss man ins Gefängnis und die Strafe absitzen.

 

Beweisaufnahme:

Je nach Aussage der Zeugen oder des Angeklagten vor Gericht kann im Strafverfahren eine Beweisaufnahme beantragt werden. Hier werden alle Beweise gezeigt und benannt, die man zuvor am Tatort gefunden hat oder recherchiert hat.

 

Eid (Schwur):

Der Eid (Schwur) dient der persönlichen Bekräftigung einer Aussage. Die Schöffen müssen vor jeder Gerichtsverhandlung immer ihren Eid auslegen. Wenn sie ihren Schwur ausgelegt haben und sich im Endeffekt doch nicht dran halten machen sie sich selbst damit strafbar. Auch Zeugen können auf Anträge der Parteien hin vereidigt werden, und sich bei Falschaussage des Meineides strafbar machen.

 

Freiheitsstrafe:

Eine Freiheitsstrafe zu bekommen bedeutet, dass man ins Gefängnis muss. Je nach Schwere der Tat kann das unterschiedlich lang sein. Lebenslang bedeutet in Deutschland 15 Jahre. Wenn die Tat sehr schwer war und ein Rückfall befürchtet wird, kann darüber hinaus eine Sicherungsverwahrung angeordnet werden. D.h. man kommt nach den 15 Jahren nicht frei.

 

Geldstrafe:

Je nach abgeschlossener Verhandlung und der jeweiligen Straftat wird an den Angeklagten eine Geldstrafe gerichtet, die in Tagessätzen bemessen wird.

 

Gerechtigkeit:

Das Leitprinzip des Gerichtes ist es im Sinne der Gerechtigkeit zu handeln und immer so gut wie möglich eine richtige und gerechte Entscheidung zu treffen. Das ist die hauptsächliche Aufgabe eines Gerichts.

 

Gerichtssaal:

Einen Gerichtssaal gibt es in jedem Gericht. Er ist der Raum, in dem Verhandlungen durchgeführt werden.

 

Jugendstrafgericht:

Das Jugendstrafgericht ist für Jugendliche zuständig, die mutmaßlich eine Straftat begangen haben. Leitprinzipien sind hier eine Art Erziehung und Resozialisierung der Jugendlichen, d.h. es soll dafür gesorgt werden, dass die Jugendlichen auf den „richtigen Weg“ zurückfinden. Das Jugendstrafrecht gilt bis zum 18. Lebensjahr immer. Bis zum 21. Lebensjahr kann es auch noch angewandt werden, wenn der junge Erwachsene noch sehr jugendlich ist.

 

Jura:

Jura Ist das lateinische Wort für „Recht“. In Deutschland bezeichnet es vornehmlich ein rechtliches Studienfach.

 

Justitia:

Justitia ist die römische Göttin der Gerechtigkeit und des Rechtswesens. Sie wird oft mit verbunden Augen, einer Waage in der einen Hand und einem Schwert auf der anderen Hand dargestellt. Sie stammt aus einer altgriechischen Sage und wird auch als die weise Richterin bezeichnet. Ihre verbundenen Augen deuten darauf hin, dass vor ihr alle gleich sind, die Waage in ihrer ihrer linken Hand symbolisiert die Abwieglung des Handels. Das Schwert was sie auf ihrer rechten Hand hält ist das sogenannte Richterschwert und symbolisiert das Machtwort (Urteil) was fällt. Zusammengefasst kann man sagen, dass sie sich zuerst das Geschehen anhört deswegen die verbundenen Augen. Dann wiegt sie das Handeln mit der Waage ab um gerecht zu entscheiden, deswegen die Waage in der linken Hand. Zuletzt kommt das Schwert in der rechten Hand, mit dem sie eine Person verurteilt.

 

JVA (Justizvollzugsanstalt):

Die JVA ist ein Gefängnis, in das die Leute hinein kommen, die eine Straftat begangen haben. Die Entscheidung läuft über die jeweiligen Gerichte. Das Gericht entscheidet nach der Sitzung darüber, ob der Angeklagte ins Gefängnis kommt oder nicht und über die Länge des Vollzuges. Die JVA ist ein sehr großes und gut bewachtes Gefängnis.

 

Landgericht:

Das Landgericht ist für Zivilverhandlungen ab einem bestimmten Geldwert und Strafverhandlungen verantwortlich. Die Sachen laufen alle über das Landgericht.

 

Nebenkläger:

Bei einer Nebenklage kann ein Betroffener in einem Strafverfahren neben dem Staatsanwalt als weiterer Ankläger auftreten.

 

Plädoyer:

Das Plädoyer kommt aus dem Französischen und bezeichnet die Schlussrede, die von der Staatsanwaltschaft, dem Verteidiger und dem Nebenkläger gehalten werden kann.

 

Protokollführer/IN:

Der Protokollführer/IN muss alles, was bei einer Gerichtsverhandlung gesagt wird und wichtig ist, protokollieren. Da es mittlerweile Diktiergeräte gibt, ist es nicht immer notwendig, dass jemand mitschreibt. Aber das kommt auf die Verhandlungssache an.

 

Prozesskostenhilfe:

Die Prozesskostenhilfe ist dafür da, einkommensschwache Personen, die finanzielle Schwierigkeiten haben, finanziell je nach Verhandlung zu unterstützen. In Betracht kommt sie in der Regel für den Kläger und Beklagten, oder bei Strafprozessen für den Nebenkläger.

 

Rechtsanwalt:

Der Rechtsanwalt (Verteidiger oder Nebenklagevertreter), ist so gut wie in fast allen Gerichtsverhandlungen dabei, außer der Angeklagte oder Nebenkläger verzichtet auf einem Anwalt, wozu er sein gutes Recht hat. Der Rechtsanwalt ist dafür da seine Mandanten (Angeklagten oder Nebenkläger) rechtlich zu unterstützen. Er muss ein Jurastudium abgeschlossen haben, um bei Gerichtsverhandlungen zugelassen zu werden für seinen Mandanten ein gutes Wort einzulegen. Bei Verhandlungen vor einem Landgericht oder höheren Gericht ist ein Verteidiger für den Angeklagten Pflicht.

 

Rechtsmittel:

Das Rechtsmittel ist sozusagen das rechtliche Werkzeug in einem Gerichtsverfahren. Dazu gehören z.B die Revision und die Berufung.

 

Revision:

Die Revision ist ein Rechtsmittel, was von einem Anwalt beantragt werden kann. Wenn ein Urteil gesprochen wurde, kann der der Anwalt das Rechtsmittel der Revision einlegen. Somit wir dann die Rechtssache in die nächst höhere Instanz gelegt und dort wird dann das jeweilige Urteil überprüft. Danach wird dann entschieden ob das vorherige Gericht gut und gerecht verhandelt hat.

 

Richter:

Der Richter soll als neutrale Person bei Gericht Recht sprechen. Er ist bei seiner Entscheidung an Recht und Gesetz gebunden.

 

Sachverständige:

Sachverständige werden konsultiert, wenn eine bestimmte Sache vor Gericht nachgeprüft werden muss. Sie haben Ahnung von ihrem Fach und können daher bestimmte Sachverhalte besser beurteilen als das Gericht. Wenn z. B. jemand bei einem Gerichtsverfahren sagt, dass er von drei Meter Höhe in die Tiefe gefallen ist und daher einen Beinbruch erlitten hat, dann wir von einem Arzt als Sachverständigen nachgewiesen, ob die Aussage mit den erlittenen Schäden übereinstimmt.

 

Schöffen:

Die Schöffen (auch ehrenamtliche Richter genannt) sind Teil der Strafgerichte und dienen auf ehrenamtlicher Basis dem Richter bei dessen Urteilsfindung. Sie können daher auch als „rechte Hand“ des Richters bezeichnet werden. Sie müssen vor jeder Sitzung ihren Eid (Schwur) ablegen.

 

Schöffengericht:

Als Schöffengericht wird das Gericht bezeichnet, bei dem Schöffen bei einer Verhandlung mitwirken. Das Schöffengericht ist nach seiner Zuständigkeit zwischen dem Strafrichter beim Amtsgericht und der Strafkammer beim Landgericht angesiedelt.

 

Schwurgericht:

Im Schwurgericht wird nur über Mord sowie auch Vergewaltigungen und andere schwere Verbrechen verhandelt.

 

Sicherheitskontrolle am Haupteingang:

Die Sicherheitskontrolle am Haupteingang ist sehr wichtig für das Gericht. Sie sorgt dafür, dass Zivilisten ohne Waffen oder sonstige bedrohliche Gegenstände reinkommen. An der Sicherheitskontrolle am Haupteingang ist ein Scanner, der den Wachdienst auf Metallgegenständen aufmerksam macht und somit gefährliche wie auch spitze Sachen erkennen kann.

 

Staatsanwalt:

Die Staatsanwaltschaft ist in jedem Gericht dabei und verliest die Straftat des Angeklagten. Zudem schlägt die Staatsanwaltschaft ein nach ihrer Sicht angemessenes Urteil vor, welches von dem Rechtsanwalt oder dem Richter diskutiert werden kann. Die Staatanwaltschaft darf dem Angeklagten auch weitere persönliche Fragen stellen, wenn sie das für nötig erachtet. Außerdem ist sie auch für die der Verhandlung vorausgehenden Ermittlungen im Bezug auf die Straftat und den Beschuldigten verantwortlich. Ihre Rolle beschränkt sich daher nicht allein auf die Gerichtsverhandlung.

 

Urteil:

Ein Urteil ist das „Machtwort“ des Gerichts, das eine gerechte Entscheidung darstellen soll. In ihm wird festgehalten, ob der Angeklagte die verhandelte Straftat begangen hat und eine darauf angesetzte Strafe festgelegt.

 

Verhandlung:

Als Verhandlung bezeichnet man die „Besprechung“ der Rechtssache vor Gericht mit allen dafür vorgesehenen Angeklagten und Zeugen, inklusive des Gerichts und der Staatsanwaltschaft. Der Verhandlung setzt voraus, dass sich der Richter die entsprechenden Akten angeschaut hat.

 

Vorführzelle:

Die Vorführzellen liegen im Untergeschoss des Landgerichts Aachen. Hier werden vor den Verhandlungen Angeklagte untergebracht, von denen man annimmt, dass sie sonst abhauen könnten.

Die Zellen sind recht klein und schmal. Es gibt ein vergittertes Fenster, ein Bett und auch eine Toilette. Durch die Tür können die Wachleute von außen durch ein kleines Sichtloch hineinschauen. So können sie beobachten, was die Person, die gerade in der Zelle sitzt, macht. Das ist wichtig, denn es könnte sich ja auch jemand etwas antun.

 

Wachdienst:

Der Wachdienst sorgt im Landgericht für eine stabile Ordnung. Er kontrolliert die Besucher am Haupteingang auf Waffen oder sonstige unerlaubte Gegenstände. Auch die Post wird kontrolliert. Zudem gibt es noch eine sogenannte Sicherheitskontrolle, sie dient der Ruhe und Sicherheit bei Gerichtsverhandlungen. Die Wachleute tragen nicht umsonst den Namen „Wachleute“, denn sie halten Wache in sämtlichen Bereichen des Gerichts und kontrollieren mit Überwachungskameras ob alles gut verläuft. Die Vorführzellen werden zusätzlich bewacht.

 

Untersuchungsrichter/Ermittlungsrichter:

Ein Untersuchungsrichter dient vor der eigentlichen Hauptverhandlung dem Zweck die Fluchtgefährdung des Beschuldigten einzuschätzen und gegebenenfalls einen Haftbefehl zu erlassen. D.h. dem Beschuldigten kann er bis zur Hauptverhandlung die Freiheit zu entziehen, wenn er befürchtet, dass der Angeklagte nicht zum Gerichtstermin erscheinen wird. Außerdem darf er verschiedene Überwachungsmethoden wie die Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten oder das Abhören seines Telefons anordnen.

 

Zeugen:

Bei jeder Verhandlung, die durchgeführt wird, ist ein Angeklagter und der Kläger dabei. Je nachdem wie der Fall sich gestaltet, werden auch Zeugen geladen. Sie warten während der Hauptverhandlung dann meist vor dem Gerichtssaal und werden während der Gerichtsverhandlung in den Gerichtsaal hineingerufen. Dort werden sie aufgefordert, etwas zum jeweiligen Fall zu sagen. Anschließend werden sie entlassen.