• Do, 09.08.18

 

 

Rausgeflogen, Hunger, kein Geld


und nicht die geringste Ahnung wohin in der Nacht?

 

 

 

 

 

2012Notschlafstelle01

Hilfe für Kinder und Jugendliche gibt es in Stolberg seit drei Jahren in der Notschlafstelle in Münsterbusch. Unterschlupf am Abend, ein Bett, ein warmes Essen, Unterstützung durch Sozialarbeiter kann man dort bekommen.

 

Die Notschlafstelle in Münsterbusch ist in der Prämienstraße 84. Sie wurde im Oktober 2010 eröffnet. Es ist jedoch keine „Dauereinrichtung“ wie ein Heim. Aber es können Jugendliche dort hin, die vor der Obdachlosigkeit stehen oder die schon auf der Straße sind. Finanziert wird die Notschlafstelle von den Jugendämtern. Der SKF (Sozialdienst katholischer Frauen) betreut die Einrichtung.

 

Wie gerät man auf die Straße? Ein häufiger Grund bei Jugendlichen für Obdachlosigkeit ist, dass sie von Zuhause abhauen. Stress, Streit, man hat dauerhaft Druck und Probleme und irgendwann geht es nicht mehr. Erst mal steht man alleine da. Und dann weiß man nicht wohin. Um dieser Notsituation entgegenzuwirken, wurde die Notschlafstelle vom Agnesheim (Stolberg) und dem Haus Sankt Josef (Eschweiler) eingerichtet.

 

Um in der Notschlafstelle schlafen zu können braucht jeder Jugendliche einen Berechtigungsschein vom Jugendamt. Insgesamt arbeiten dort sieben Mitarbeitern, die alle gelernte Sozialarbeiter sind. In der Nacht und am Tag sind für die Jugendlichen zwei Betreuer da. In der Notschlafstelle gibt es insgesamt sechs Zimmer: drei für die Mädchen und drei für die Jungs. Zusätzlich haben die Jugendlichen einen Aufenthaltsraum, wo sie Fernsehen gucken und Spiele spielen können. Es können insgesamt neun bis zwölf Jugendliche hier schlafen.

Morgens um neun Uhr müssen alle Jugendlichen aus der Notschlafstelle raus. Ab 17 Uhr dürfen die Jugendlichen wiederkommen. Aber ab 23 Uhr sind die Türen geschlossen und keiner kann mehr rein. Für den Tag kann sich jeder ein Lunchpaket machen und abends gibt es in der Notschlafstelle warmes Essen für die Jugendlichen.

Feste Regeln gibt es eigentlich nicht. Allerdings muss man sich in der Notschlafstelle benehmen. Es darf nicht geraucht und kein Alkohol getrunken werden. Außerdem darf man niemanden mitbringen und um 24 Uhr ist Nachtruhe.

In der Notschlafstelle ist alles freiwillig. Keiner der Jugendlichen muss jeden Tag hier schlafen. Und wer Unterstützung möchte, kann sie hier bekommen. Jeder im Alter von 14 bis 17 Jahren kann hier zeitlich befristet für ein paar Monate übernachten.

 

Soraya Boeg, Celina Boell

 

(Anmerkung: Die Notschlafstelle existiert in dieser Form nicht mehr.)